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Grengiols Solar
Grengiols-Solar
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Gemeinsam Infra­strukturen nutzen

Die Synergien zwischen Grengiols-Solar und dem zukünftigen Speicher­kraft­­werk Chummensee sind gross. Speziell bei der Netz­anbindung und der Erschliessung lassen sich Infra­strukturen gemeinsam nutzen und Kosten sparen. Wie die Umsetzung erfolgt, hängt auch vom rechtlichen Rahmen ab. 

Netzanbindung 

Die Netzanbindung des Sonnen­stroms aus dem Perimeter des Bau­projekts ist gewährleistet und erfolgt unter­irdisch. Für die Anbindung des gesamten Potenzials gibt es verschiedene Optionen.

Für das Bauprojekt werden die 150 Gigawatt­stunden Strom von der Solar­anlage vollkommen unterirdisch ins Tal nach Heiligkreuz gebracht. In Heiligkreuz wird ein neues Unter­werk benötigt. Ein solches Unter­werk transformiert den Strom von einer tieferen auf eine höhere Spannungs­ebene und umgekehrt. Die Ableitung von Heiligkreuz erfolgt über die bestehende 65-Kilovolt-Leitung der Gommer­kraft­werke. Die Kapazitäten sind vorhanden. Die Hoch­spannungs­leitung von Swissgrid im Rhonetal kann diesen Strom aufnehmen. Grengiols-Solar wird etappiert umgesetzt. Bis 2025 werden auf einer Fläche von 0.08 Quadrat­kilometer rund 23'000 Solar­module installiert. In der zweiten Etappe von 2026 bis 2030 folgt der Ausbau auf 0.8 Quadrat­kilometer Fläche mit insgesamt 230'000 Modulen.

Die im Bauprojekt vorgesehene Strommenge wird von der Anlage vollkommen unterirdisch nach Heiligkreuz abtransportiert und von dort in die bestehende 65-Kilovolt-Leitung der Gommerkraftwerke eingespiesen. (Quelle: FMV)
Die im Bauprojekt vorgesehene Strommenge wird von der Anlage vollkommen unterirdisch nach Heiligkreuz abtransportiert und von dort in die bestehende 65-Kilovolt-Leitung der Gommerkraftwerke eingespiesen. (Quelle: FMV)

«Alpine Solar­anlagen wie Grengiols-Solar können einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren Schweizer Strom­versorgung im Winter leisten.»

jurg_grossen.png

Jürg Grossen —
Nationalrat GLP (BE) Präsident Swissolar

Erschliessung

Die Erschliessung am Berg erfolgt haupt­sächlich via Transport­seil­bahn. Im Anlage­perimeter sollen zum Beispiel Baufahrzeuge mit bodenschonenden Reifen und Boden­schutz­matten eingesetzt werden. 

Eine temporäre Transportseilbahn bringt das Material für den Bau der Solar­anlage ab der Simplonpass­strasse von Bärsial über den Saflischpass bis zum Bau­perimeter. Dadurch werden Material­transporte durch die Dörfer Grengiols, Ernen und Binn vermieden. Der Personen­transport erfolgt während der Bauzeit im Sommer über die bestehenden Flurstrassen Grengiols – Furgge und Heiligkreuz –Furgge. Auch vereinzelte Spezialtransporte werden hauptsächlich über die Strasse Grengiols – Furgge geführt. Die beiden Flurstrassen sind punktuell zu verstärken. Helikopter sind vor allem in der Anfangsphase sowie für Montagearbeiten vorgesehen.

Das Material wird hauptsächlich über eine temporäre Transport­seil­bahn vom Simplonpass her ins Gebiet der Anlage gebracht (Quelle: FMV)
Das Material wird hauptsächlich über eine temporäre Transport­seil­bahn vom Simplonpass her ins Gebiet der Anlage gebracht (Quelle: FMV)
Die Erschliessung erfolgt hauptsächlich via Transportseilbahn. (Quelle: VonRotz & Wiedemar AG)
Die Erschliessung erfolgt hauptsächlich via Transportseilbahn. (Quelle: VonRotz & Wiedemar AG)

Im Gelände am Berg sollen boden­schonende Geräte eingesetzt werden. Auch der Helikopter wird für Montage­arbeiten zum Einsatz kommen. Beim Bau der Anlage dürften vorübergehend mehr als 100 Personen gleichzeitig arbeiten. Das Bau­personal gelangt über die bestehenden Strassen von Grengiols und vom Saflischtal aus ins Gebiet.

Grengiols-Solar – Erschliessung vor allem via Transport­seilbahn! 

Recht 

Der Bund will die Solar­­produktion in den Alpen ankurbeln. Das Parlament hat das Gesetz im Herbst 2022 verab­schiedet. Die bundes­­rätliche Ver­ordnung steht noch aus. Sie setzt weitere wichtige Leit­planken für die Bau­herr­schaften. Grengiols-Solar erfüllt die rechtlichen Vorgaben. 

Neues Gesetz
National- und Stände­rat haben am 30. September 2022 Artikel 71a des Energiegesetzes unter dem Titel «Dringliche Mass­­nahmen zur kurz­fristigen Bereit­­stellung einer sicheren Strom­­versorgung im Winter» geändert. Mit der für Schweizer Verhält­­nisse sehr raschen Gesetzes­­änderung unter­­strichen die Parlamentarier­­innen und Parlamentarier ihren Willen, die Strom­­abhängig­keit der Schweiz im Winter möglichst rasch zu korrigieren. Das Wort «rasch» ist insofern zu relativieren, als dass die Realisierung hoch­­alpiner Solar­­anlagen immer mehrere Jahre dauert. Die Änderung ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft. Der neue Artikel gilt so lange, bis grosse Solar­­anlagen schweiz­weit insgesamt 2 Terawatt­­stunden Strom produzieren.

Das Parlament hat im September 2022 die rechtlichen Vorgaben für den Bau hochalpiner Solaranlagen geschaffen. (Quelle Unsplash, Andreas Fischinger)
Das Parlament hat im September 2022 die rechtlichen Vorgaben für den Bau hochalpiner Solaranlagen geschaffen. (Quelle Unsplash, Andreas Fischinger)

Die ehemalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga

Die ehemalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Debatte vom 15. September 2022 im Ständerat. Bei der von der ehemaligen Energieministerin angesprochenen Gemeindeversammlung ging es um eine Konsultativabstimmung in der Gemeinde Grengiols. Definitiv entschieden hat die Gemeinde noch nicht. Damit die Solaranlage gebaut werden kann, braucht es die Zustimmung der Burgergemeinde und die Zustimmung der politischen Gemeinde. Beide Abstimmungen stehen noch aus.

Wesentliche Inhalte: minimal 10 Gigawatt­stunden Strom 
Laut Gesetz gilt für grosse Solar­anlagen Folgendes:

  • Kein Bedarfs­nach­weis nötig (gilt als nachgewiesen)

  • Anlage ist von nationalem Interesse

  • Anlage gilt als stand­ort­­gebunden (keine Ausnahme­­bewilligung nach Raum­planungs­­gesetz nötig)

  • Keine Planungs­­pflicht nötig (insbesondere Richt­­planung der Kantone entfällt)

  • Interesse an Anlage geht anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grund­sätzlich vor

  • Anlage muss jährlich mindestens 10 Gigawatt­­stunden Strom produzieren, wobei im Winter­­halb­jahr (Oktober bis März) pro 1 Kilo­watt installierter Leistung mindestens 500 Kilo­watt­­stunden produziert werden müssen

  • Anlage darf nicht in Mooren und Moor­­land­schaften, nicht in Bio­topen von nationaler Bedeutung und nicht in Wasser- und Zug­vogel­­reservaten liegen

  • Anlage in einem Gebiet aus dem Bundes­­inventar der Land­­schaften und Natur­denk­mäler (BLN) ist unter Voraus­­setzungen möglich

  • Standort­­gemeinde und Grund­­eigentümer müssen Anlage gutheissen

  • Kanton bewilligt Anlage

  • Umwelt­­verträglich­keits­­prüfung ist nötig

  • Bund bezahlt maximal 60 Prozent der Investitionskosten

  • Anlage muss bei end­gültiger Ausser­­betrieb­nahme zurück­­gebaut und Aus­gangs­­lage wieder­­hergestellt werden

Verordnungen
Der Bundesrat hat am 17. März 2023 die Verordnungen zur Umsetzung von Artikel 71a des Energie­gesetzes beschlossen. Um von der Förderung des Bundes profitieren zu können, müssen bis Ende 2025 mindestens zehn Prozent der erwarteten Produktion der gesamten geplanten Anlage oder 10 Gigawatt­stunden ins Netz eingespeist werden. Zudem muss die Anlage bis spätestens 2030 gebaut sein.

«Energie­produktion ist notwendig. Eine nach­haltige Energie­produktion ist selbst­verständlich. Die Kombination der Solar- und Wasser­kraft­projekte überzeugt und zeigt Lösungen für die Winter­produktion auf. Wir produzieren dann Energie, wenn wir sie am meisten brauchen.»

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Johanna Gapany —
Ständerätin FDP (FR)

Vorgaben erfüllt
Der Bauprojekt­perimeter tangiert keine Moore und Moorlandschaften, keine Biotope von nationaler Bedeutung, keine Wasser- und Zug­vogel­­reservate. Zudem befindet sich der Perimeter nicht in einem Gebiet aus dem Bundes­­inventar der Land­schaften und Natur­­denk­mäler (BLN). Allerdings liegen die beiden Flächen im Landschaftspark Binntal. Das Gesetz hält aber fest, dass Solar­­anlagen anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grund­sätzlich vorgehen. Der Bundesrat präzisiert diesen Passus in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage von National­rat Christophe Clivaz (Grüne, VS). Der Bundesrat unter­­streicht, dass hochalpine PV-Gross­anlagen nicht mehr im Rahmen eines Planungs­ver­fahrens, sondern nur noch im Rahmen eines Bau­genehmigungs­­verfahrens geprüft werden. Dies gelte auch für die Prüfung, ob das Projekt mit den Anforderungen an regionale Natur­parks vereinbar ist. Bei dieser Prüfung habe das Interesse an der Errichtung grosser Photo­voltaik­­anlagen grund­sätzlich Vorrang vor anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen. Er hält schliesslich fest, dass regionale Natur­parks nicht in der Liste der Gebiete enthalten sind, in denen grosse Photo­voltaik­­anlagen aus­geschlossen sind.

Grengiols-Solar – erfüllt rechtliche Auflagen! 

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